Rechtsprechung
BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02, 2 BvR 328/02, 2 BvR 1473/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 EMRK; § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 1 JGG; § 105 JGG
Freiheit der Person; Grundrechte (Verkennung der Tragweite; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Prinzip verhältnismäßigen Strafens; öffentliches Interesse an der Strafverfolgung; Jugendstrafe; erzieherische Gesichtspunkte; Gewicht des Tatunrechts); Rechtsstaatsprinzip (Recht ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 iVm dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatz durch nicht genügende Berücksichtigung der überlangen Dauer des Strafverfahrens beim Rechtsfolgenausspruch
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungswidrigkeit eines überlangen Strafverfahrens - Neun Jahre andauerndes Strafverfahren und vier Jahre andauerndes Ermittlungsverfahren wegen sexuellen Missbrauchs - Rechtsstaatsgebot auf angemessene Beschleunigung des Strafverfahrens - Von den ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; EMRK Art. 6 Abs. 1; ; EMRK Art. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 1
Berücksichtigung überlanger Verfahrensdauer bei der Strafzumessung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Strafverfahren - Überlange Dauer eines Strafverfahrens durch staatlich verschuldete Verzögerung
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 11.09.2001 - 28-460/00
- LG Saarbrücken, 11.09.2001 - 4 II 97/01
- LG Saarbrücken, 09.01.2002 - 4 II 97/01
- LG Neubrandenburg, 17.06.2002 - 8 Ns (19/02) 731 Js 235/93
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02, 2 BvR 328/02, 2 BvR 1473/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 2225
- NJ 2003, 305
- StV 2003, 383
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer …
Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NJW 1984, 967).Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst verursacht hat (BVerfG NJW 1984, 967; NJW 1993, 3254).
Mit Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung ist es regelmäßig angezeigt, dass Art und Umfang der Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich festgestellt und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmt werden (vgl. BVerfG NJW 1984, 967;… BVerfG NStZ 1997, S. 591; EGMR, EuGRZ 1983, 371, 381 f.).
(vgl. BVerfG NJW 1984, 967).
Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967).
Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst verursacht hat (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254).
Mit Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung ist es regelmäßig angezeigt, dass Art und Umfang der Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich festgestellt und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmt werden (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -, NStZ 1997, S. 591;… siehe auch EGMR, EuGRZ 1983, S. 371, 381 f.).
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ; im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend BGHSt 46, 159 ).
Dazu hätte es nämlich - wie das Bundesverfassungsgericht festgehalten hat (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967) - einer ausdrücklichen Feststellung der Verletzung des Beschleunigungsgebots und des Ausmaßes der Berücksichtigung dieses Umstands bedurft.
Ein Fall, in dem die exakte Bestimmung der Strafmilderung ausnahmsweise nicht notwendig gewesen wäre, weil sich ihr Maß schon aus dem Vergleich der in den verschiedenen Instanzen verhängten Strafen ergebe (vgl. BVerfG, a.a.O., NJW 1984, S. 967), ist hier nicht anzunehmen.
- BVerfG, 19.04.1993 - 2 BvR 1487/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens - …
Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst verursacht hat (BVerfG NJW 1984, 967; NJW 1993, 3254).Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. auch BVerfGE 92, 277, 326 ff.; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255 und auch folgend BGHSt 46, 159, 169 ff.).
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hält dazu an, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277, 326; BVerfGE 46, 17, 29; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255).
Keine Berücksichtigung finden hingegen Verfahrensverzögerungen, die der Beschuldigte selbst verursacht hat (…vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254).
So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ;… im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.
Ihre Möglichkeiten reichen von einer Einstellung des Verfahrens nach den §§ 153, 153a StPO, einer Beschränkung der Strafverfolgung nach §§ 154, 154a StPO über eine Beendigung des Verfahrens durch das Absehen von Strafe oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt bis hin zu einer Berücksichtigung bei der Strafzumessung (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1994 - 2 BvR 1072/94 -, NJW 1995, S. 1277).
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ;… im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend BGHSt 46, 159 ).
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR-Spione
Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. auch BVerfGE 92, 277, 326 ff.; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255 und auch folgend BGHSt 46, 159, 169 ff.).Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hält dazu an, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277, 326; BVerfGE 46, 17, 29; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255).
So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ;… im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ;… im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend BGHSt 46, 159 ).
Der mit dem Vollzug einer Freiheitsstrafe verbundene Eingriff in die Freiheit des Beschwerdeführers zu 3. steht mit Blick auf die vom Landgericht mitgeteilten Gründe nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dem heute bestehenden öffentlichen Interesse an der Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hält dazu an, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277, 326; BVerfGE 46, 17, 29; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255).So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 92, 277 ; vgl. schon BVerfGE 46, 17 ;… im Zusammenhang mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren siehe auch Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472, 2473;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann.
Ein Strafverfahren von überlanger Dauer kann den Beschuldigten - zumal dann, wenn die Dauer durch vermeidbare Verzögerung der Justizorgane bedingt ist - zusätzlichen fühlbaren Belastungen aussetzen (vgl. für das Disziplinarverfahren BVerfGE 46, 17 ), die in ihren Auswirkungen der Sanktion selbst gleichkommen können.
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. auch BVerfGE 92, 277, 326 ff.; BVerfG NJW 1993, 3254, 3255 und auch folgend BGHSt 46, 159, 169 ff.).Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfGE 55, 349 zur Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Revisionsverfahrens), die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGHSt 46, 159 ).
Reichen die gesetzlich bestehenden Möglichkeiten in Fällen, in denen das Ausmaß der Verfahrensverzögerung besonders schwer wiegt und zu besonderen Belastungen des Betroffenen geführt hat, nicht aus, kommt die Einstellung wegen eines von Verfassungs wegen anzunehmenden Verfahrenshindernisses in Betracht (vgl. allgemein zur Annahme eines Verfahrenshindernisses bei einem Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz BVerfGE 92, 277 ;… im Zusammenhang mit der überlangen Verfahrensdauer früher schon Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… ferner Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgend BGHSt 46, 159 ).
- EGMR, 15.07.1982 - 8130/78
Eckle ./. Deutschland
Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Mit Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung ist es regelmäßig angezeigt, dass Art und Umfang der Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich festgestellt und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmt werden (vgl. BVerfG NJW 1984, 967;… BVerfG NStZ 1997, S. 591; EGMR, EuGRZ 1983, 371, 381 f.).Mit Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung ist es regelmäßig angezeigt, dass Art und Umfang der Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich festgestellt und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmt werden (…vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -, NStZ 1997, S. 591; siehe auch EGMR, EuGRZ 1983, S. 371, 381 f.).
- BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des …
Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Mit Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung ist es regelmäßig angezeigt, dass Art und Umfang der Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich festgestellt und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmt werden (vgl. BVerfG NJW 1984, 967; BVerfG NStZ 1997, S. 591; EGMR, EuGRZ 1983, 371, 381 f.).Mit Blick auf die Bedeutung der vom Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes geforderten Verfahrensbeschleunigung ist es regelmäßig angezeigt, dass Art und Umfang der Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich festgestellt und das Ausmaß der Berücksichtigung dieses Umstands näher bestimmt werden (…vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96 -, NStZ 1997, S. 591;… siehe auch EGMR, EuGRZ 1983, S. 371, 381 f.).
- BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten
Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45, 69; BVerfG NJW 1984, 967).Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ;… Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967).
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
(vgl. BVerfGE 55, 349, 369) Für die Feststellung einer solchen Verfahrensverzögerung sind im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abzuwiegende Faktoren: der durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitraum der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie das Ausmaß der mit der Dauer des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen.Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehende Verfahrensverzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls (vgl. BVerfGE 55, 349 zur Dauer eines verwaltungsgerichtlichen Revisionsverfahrens), die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (vgl. BGHSt 46, 159 ).
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
Auszug aus BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Wenn stattdessen der Schuldgrundsatz sowie der Vorwurf mehr als acht Jahre zurückliegenden nicht rechtstreuen Verhaltens (noch während des laufenden Ermittlungsverfahrens) die Strafzumessung wesentlich prägt, wird dies den an die Bemessung einer Jugendstrafe zu stellenden Anforderungen nicht gerecht, nach denen auch bei einem Heranwachsenden erzieherische Gesichtspunkte vorrangig sind und deshalb das Gewicht des Tatunrechts sorgfältig gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen werden muss (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261 ;… StV 1996, S. 269;… NStZ-RR 1998, S. 285). - BVerfG, 19.03.1992 - 2 BvR 1/91
Verfassungsverstoß bei Nichtberücksichtigung überlanger Verfahrensdauer
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
- BVerfG, 14.07.1994 - 2 BvR 1072/94
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Dauer eines Strafverfahrens
- BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95
Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige …
- BGH, 03.12.2002 - 4 StR 426/02
Heranwachsende (Strafzumessung; Ausschluss der Vorschriften über die …
- BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98
Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
So, wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhalte, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkungen für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zu dem dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen, verpflichte er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang stehenden überlangen Verfahrens zur Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann (BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2225; 2003, 2897; BVerfGK 2, 239, 247; vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2005, 3485 zum weiteren Vollzug der Untersuchungshaft). - BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04
Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts
Hinzu kommt, daß Verfahrensverzögerungen, selbst wenn diese auf einer Überlastung des Gerichts beruhen, nicht selten dazu führen, daß die schuldangemessene Strafe unterschritten werden muß (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1277; 2003, 2225; NStZ 2004, 335; BGH NStZ 1999, 181; BGHSt 45, 321, 339; BGH, Beschluß vom 23. Juni 2004 - 1 ARs 5/04). - LG Bonn, 01.06.2021 - 62 KLs 1/20
Cum/ex:Haftstrafe für Ex-Banker der Warburg-Bank
Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehende Verzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls, die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (BVerfG, Beschluss vom 05.02.2003 - 2 BvR 327/02 u.a., juris Rn. 33 ff.; BGH…, Beschluss vom 17.01.2008 - GSSt 1/07, juris Rn. 15 ff.; BGH…, Urteil vom 21.04.2011 - 3 StR 50/11, juris Rn. 5).
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
Auch eine Reihe von Kammerentscheidungen hat vor allem in Fällen rechtsstaatswidriger Provokationen von Straftaten durch Strafverfolgungsorgane und bei überlanger Verfahrensdauer im Strafprozess unmittelbar rechtsstaatlich begründete Verfahrenshindernisse angenommen (…vgl. z.B. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254, 3255; zuletzt m.w.N. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. - juris). - LG Bonn, 13.12.2022 - 62 KLs 2/20
Cum-Ex-Prozess: Hanno Berger muss 8 Jahre ins Gefängnis
Ob eine mit dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes nicht im Einklang stehende Verzögerung vorliegt, bestimmt sich nach den besonderen Umständen des Einzelfalls, die in einer umfassenden Gesamtwürdigung gegeneinander abgewogen werden müssen (BVerfG, Beschluss vom 05.02.2003 - 2 BvR 327/02 u.a., juris Rn. 33 ff.; BGH…, Beschluss vom 17.01.2008 - GSSt 1/07, juris Rn. 15 ff.; BGH…, Urteil vom 21.04.2011 - 3 StR 50/11, juris Rn. 5). - LG Frankfurt/Main, 09.04.2003 - 22 Ks 2/03
Verfahrenshindernis bei unzulässiger Vernehmungsmethode (Androhung von Folter)
Auch das BVerfG hat ausgesprochen, dass ein von Verfassungs wegen anzunehmendes Verfahrenshindernis allenfalls in besonders schwer wiegenden Fällen - in einer Entscheidung heißt es sogar "in extrem gelagerten Fällen" - anzunehmen sein wird (BVerfG in NJW 84, 796; BVerfGE 57, 275; Beschl.v.5.2.03 - 2 BvR 327/02). - BVerfG, 05.12.2005 - 2 BvR 1964/05
Recht auf Freiheit der Person (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige …
So wie der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz allgemein dazu anhält, in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen, ob die eingesetzten Mittel der Strafverfolgung und der Bestrafung unter Berücksichtigung der davon ausgehenden Grundrechtsbeschränkung für den Betroffenen noch in einem angemessenen Verhältnis zum dadurch erreichbaren Rechtsgüterschutz stehen (vgl. BVerfGE 46, 17 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 1992 - 2 BvR 1/91 -, NJW 1992, S. 2472 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. April 1993 - 2 BvR 1487/90 -, NJW 1993, S. 3254 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ), verpflichtet er im Falle eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht im Einklang stehenden überlangen Verfahrens zu sorgfältiger Prüfung, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) strafrechtlich vorgehen kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -, NJW 2003, S. 2225;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Juli 2003 - 2 BvR 153/03 -, NJW 2003, S. 2897). - BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …
Diese Folgen staatlich verschuldeter Verzögerung sind von den Strafverfolgungsbehörden von Verfassungs wegen bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ebenso zu berücksichtigen wie die bereits erwähnten Umstände, die den Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot begründet haben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -).Je länger ein Verfahren auf Grund von von der Strafjustiz zu verantwortenden Verzögerungen dauert, umso größere Anstrengungen müssen Strafverfolgungsorgane und Gerichte unternehmen, das Verfahren alsbald zu einem Ende zu bringen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02 u.a. -).
- BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98
Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …
Im Übrigen stützen sich die Kammerentscheidungen ausschließlich auf Beschlüsse der Kammern oder - früher - der Vorprüfungsausschüsse und hierbei teilweise auch auf solche, mit denen Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen worden sind, die also keine Sachentscheidung enthalten (Verfassungsbeschwerde angenommen: BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1992, 2472; 1993, 3254; NStZ 1994, 553; NJW 2001, 214; 2001, 216; 2001, 2707; 2003, 2225; Beschl. vom 2. Juli 2003 - 2 BvR 273/03; NJW 2003, 2897; BVerfGK 2, 239; NStZ 2005, 456; NJW 2005, 3485; Beschl. vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05; Beschl. vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05; Beschl. vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 / Verfassungsbeschwerde nicht angenommen: BVerfG (jeweils Vorprüfungsausschuss) EuGRZ 1979, 363; NJW 1984, 967; BVerfG (jeweils Kammer) NJW 1995, 1277; Beschl. vom 16. August 1994 - 2 BvR 1193/94; NStZ 1997, 591 (mit umfänglichem Nachweis der ausschließlich von Kammern getroffenen Vorentscheidungen); EuGRZ 2000, 493; NJW 2003, 1175; 2003, 2228; Beschl. vom 30. Juni 2005 - 2 BvR 157/03). - BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07
Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 …
aa) Eine von den Strafverfolgungsorganen zu verantwortende erhebliche Verzögerung des Strafverfahrens verletzt den Beschuldigten in seinem Recht auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 63, 45 ; BVerfGK 2, 239 ;… BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Zweiten Senats vom 24. November 1983 - 2 BvR 121/83 -, NJW 1984, S. 967; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Februar 2003 - 2 BvR 327/02, 2 BvR 328/02, 2 BvR 1473/02 -, NJW 2003, S. 2225 ). - BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03
Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch …
- LG Bonn, 09.02.2022 - 62 KLs 3/20
Drittes Strafurteil zu Cum-Ex: Angeklagter muss wegen Steuerhinterziehung in Haft
- BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02
Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 954/02
Hinreichende Bestimmtheit von § 96 Nr 4 AMG 1976 iVm § 2 Abs 1 Nr 5 AMG 1976 - …
- BGH, 20.03.2008 - 1 StR 488/07
Vorsatz und Vermögensnachteil bei der Untreue bei riskanten Handlungen …
- LG Wuppertal, 19.04.2018 - 25 KLs 9/14
Rechtsbeugung; Verstöße gegen Verfahrensrecht; Betreuungsrecht; verminderte …
- BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf …
- BGH, 10.05.2016 - 1 ARs 5/16
Anfrageverfahren; Berücksichtigung des zeitlichen Abstands zwischen Tat und …
- BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über …
- BGH, 04.05.2004 - 5 StR 588/03
Absehen von Strafe infolge rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (mittelbare …
- BVerfG, 23.09.2005 - 2 BvR 1315/05
Freiheit der Person; Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsprinzip; überlange …
- BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03
Zu den von Verfassungs wegen aus der überlangen Dauer eines Strafverfahrens zu …
- EGMR, 13.11.2008 - 26073/03
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (überlange Verfahrensdauer; Kriterien der …
- BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05
Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …
- BVerfG, 02.07.2003 - 2 BvR 273/03
Zur überlangen Dauer eines Rechtsbeschwerdeverfahrens im …
- EGMR, 22.01.2009 - 45749/06
Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch das …
- BGH, 28.07.2016 - 3 StR 25/16
Verbot der Doppelbestrafung nach Gemeinschaftsrecht: Einstellung eines …
- LG Bonn, 10.05.2013 - 27 KLs 3/11
World Conference Center Bonn
- KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04
Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger …
- BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung …
- BGH, 11.09.2003 - 3 StR 316/02
Konfrontationsrecht / Fragerecht (audiovisuelle Vernehmung; Darlegungspflichten …
- LG Bonn, 01.03.2017 - 29 KLs 1/14
TelDaFax: Angeklagte B. und Dr. K. wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung …
- BGH, 07.12.2009 - StbSt (R) 2/09
Erforderlichkeit der Kompensation einer vermeidbaren rechtsstaatswidrigen …
- BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19
Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen …
- BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben: …
- BayObLG, 14.04.2020 - 203 VAs 42/20
Anfechtbarkeit von staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen
- VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 86-IV-05
- OLG Rostock, 27.01.2016 - 21 Ss OWi 2/16
Bußgeldverfahren: Verfahrensverzögerung in einem …
- BGH, 09.01.2018 - 1 StR 551/17
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Anwendbarkeit der Vollstreckungslösung …
- VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 1 S 09.00495
Recht der Richter; einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Präsidialbeschluss; …
- BGH, 25.10.2005 - 4 StR 139/05
Recht auf Verfahrensbescheunigung (Beschleunigungsgebot; Prüfung auf eine …
- BGH, 15.03.2005 - 2 StR 320/04
Frankfurter Urteil gegen Zuhälterring rechtskräftig
- OLG Hamm, 09.12.2003 - 3 Ss 507/03
Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; erforderliche Feststellungen; hohe …
- LAG Baden-Württemberg, 29.11.2007 - 11 Sa 53/07
Anspruch auf Zeugniskorrektur - Erwähnung staatsanwaltlicher Ermittlungen im …
- BGH, 13.02.2008 - 2 StR 356/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge; Angabe der den Mangel …
- LG Bonn, 31.01.2017 - 27 Ns 8/16
- BGH, 21.04.2004 - 5 StR 540/03
Beweiswürdigung und Urteilsgründe bei Freispruch (Darlegung der erwiesenen …
- LG Bonn, 17.06.2021 - 22 KLs 25/20
- BGH, 28.09.2010 - 5 StR 330/10
Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung der erlittenen Untersuchungshaft; …
- OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10
Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen …
- OLG Rostock, 12.06.2008 - 2 Ss OWi 271/06
Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Wegfall eines Fahrverbotes bei …
- OLG München, 04.04.2006 - 2 Ws 289/06
Dauer des erfolgreichen Revisionsverfahrens als Verfahrensverzögerung in …
- OLG Hamm, 05.01.2006 - 2 Ws 2/06
Beschleunigungsgrundsatz; Geltung während der Hauptverhandlung; effiziente …
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.2003 - 12 S 228/03
Unstatthafte Untätigkeitsbeschwerde wegen überlanger Nichtterminierung
- BVerfG, 05.03.2008 - 2 BvR 2516/07
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (substantiierte Darlegung der …
- KG, 25.01.2011 - 9 U 148/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
- KG, 23.03.2004 - 1 Ss 249/01
Strafverfahren: Verfahrensabsprache und Berufungsbeschränkung; Zusage einer …
- OLG Brandenburg, 24.03.2010 - 53 Ss 42/10
Revisionsverfahren: Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung …
- OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - 5 Ss 172/04
Überprüfung des Schuldspruchs auf Grund der allgemeinen Sachrüge
- OLG Düsseldorf, 04.03.2010 - 4 RVs 191/09
Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung bei verhängter …
- BGH, 10.09.2003 - 5 StR 330/03
Verfahrenshindernis bei schwerwiegenden justizbedingten Verfahrensverzögerungen …
- LG Bonn, 16.05.2023 - 29 KLs 5/22
- KG, 25.01.2011 - 9 U 140/10
Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit …
- OLG Hamburg, 25.04.2018 - 1 Ws 31/18
Haftbefehlssache: Einhaltung des Beschleunigungsgebots durch gerichtliche …
- OLG Hamm, 14.04.2008 - 3 Ss 117/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
- OLG Düsseldorf, 06.07.2004 - 5 Ss 2/04
Strafbarkeit des Insiderhandels bei Kenntnis von den Verkaufsverhandlungen eines …
- BVerwG, 17.06.2003 - 2 DW 1.03
Beamtenrechtliche Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Dienstvergehens; …
- LG Potsdam, 15.12.2003 - 27 Ns 182/01
- EGMR, 06.11.2006 - 51288/99
K. A. gegen Deutschland